Errichten Sie mit uns ein neues Gebäude.

Schnurgerüst

Damit Ihr Gebäude am richtigen Ort und dort zu liegen kommt, wo es gemäss Bauentscheid auch hingehört, werden die Achsen des zu errichtenden Gebäudes ab Ihrem bewilligten Projekt berechnet und anschliessend millimetergenau abgesteckt.

Die Einmessung und Abnahme des Schnurgerüsts ist eine baupolizeiliche Aufgabe (BewD, Art. 47). Diese unabhängige Kontrolle erfolgt durch den Nachführungsgeometer der jeweiligen Gemeinde.

Die Schnurgerüstabsteckung wird immer mit einem entsprechenden Absteckungsprotokoll dokumentiert und den zuständigen Gemeindebehörden übermittelt.

Bauprofilkontrolle

Für die Baubewilligungsbehörden oder Bauherren kontrollieren wir die Bauprofile (Höhe & Lage) und überprüfen das massgebende Terrain.